Wer bei der Feuerwehr Atemschutzgeräteträger werden will muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Neben der Vollendung des 18. Lebensjahres und der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrgängen Truppmann Teil 1, Funker und Atemschutzgeräteträger gehört auch eine medizinische Untersuchung nach der Richtlinie G 26.3. dazu. Hierbei muss unter anderem ein Seh- und Hörtest sowie ein Belastungs-EKG absolviert werden. Die Gültigkeit dieser Untersuchung hat eine Dauer von 3 Jahren. Ab dem 50. Lebensjahr muss man jährlich zu dieser Untersuchung. Ebenfalls einmal im Jahr muss jeder Atemschutzgeräteträger, altersunabhängig, auf eine sogenannte Atemschutzstrecke. Vor dem Start muss eine Endlosleiter 20 Meter bezwungen und auf dem Laufband eine Strecke von 100 Meter zurückgelegt werden. Alternativ kann man auch eine dieser Aktionen durch 20 Hammerschläge ersetzen. Anschließend ist die abgedunkelte und vernebelte Strecke zu meistern und nochmals die eben genannten Geräte zu nutzen. All dies geschieht natürlich in vollständiger Atemschutzausrüstung. Am heutigen Tag waren neben unseren Kameraden auch Wehrleute aus Boos, Ettringen und Monreal auf einer solchen Übungsstrecke.